FESTIVAL OF MUSIC, MOTORCYCLES, ARTS
PRESENTED BY BMW MOTORRAD

The Pure&Crafted Festival has always been distinguished by its unique mix. And to be honest, deep in our teenage souls we know what life is all about. It's about motorbikes, music and cool stuff.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der flora&faunavisions GmbH für das Pure&Crafted Festival 2023 

  1. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSBEZIEHUNGEN

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für das Pure&Crafted Festival 2023, bei dem die flora&faunavisions GmbH, Ehrenbergstraße 2, 10245 Berlin, Geschäftsführer:in: Leigh Sachwitz, Registergericht: Amtsgericht Berlin, HRB 10237 (nachfolgend “wir” oder “flora&faunavisions”) Veranstalter ist. Sie regeln die Beziehungen zwischen flora&faunavisions und den Kartenkäufer:innen (nachfolgend “Sie” oder “Kunde”). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Konzertkarten (nachfolgend “Tickets”). Für den Fall, dass der Kunde eigene, anders lautende AGB verwendet, werden diese nicht Vertragsbestandteil, sofern wir ihnen nicht schriftlich zugestimmt haben.  

1.2 Sie als unser Kunde bestätigen mit dem Erwerb eines Tickets, dass Sie diese AGB zur Kenntnis genommen haben und sie als bindend akzeptieren. Bei einem Online-Kauf von Tickets erfolgt die Bestätigung durch Anklicken der Schaltfläche “Ich bestätige außerdem, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelesen habe und stimme ihnen zu”. 

1.3 Auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände gelten neben diesen AGB auch die AGB (einschließlich Hausordnung) des jeweiligen Inhabers. Auf diese wird hingewiesen.  

  1. VERTRAGSABSCHLUSS, TICKETKAUFPREIS UND FÄLLIGKEIT, KEIN WIDERRUFSRECHT UND JUGENDSCHUTZ

2.1 Tickets können unmittelbar über unseren Vertriebspartner CTS EVENTIM Sports GmbH, Hohe Bleichen 11, 20354 Hamburg (“Eventim”) über das Internet erworben werden. Der Verkauf der Tickets wird von Eventim im Namen und auf Rechnung von uns vermittelt. Die AGB von Eventim treten neben diese AGB und sind ebenfalls zu beachten. Im Fall abweichender Bestimmungen haben jedoch diese AGB von flora&faunavisions Vorrang.  

2.2 Beim Kauf von Tickets kommt ein Vertrag über den Besuch der Konzertveranstaltung zwischen Ihnen als Kunde und flora&faunavisions als Veranstalter zustande. Der Ticketkaufpreis, der sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr und sonstigen Gebühren, jeweils inkl. gesetzlicher MwSt, zusammensetzt (nachfolgend “Ticketkaufpreis”), steht vollständig flora&faunavisions als Veranstalter zu. Der Ticketkaufpreis ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, Ihnen wird im Bestellvorgang ein abweichendes Zahlungsziel genannt.  

2.3 Möglicherweise erhebt Eventim weitere Gebühren im eigenen Namen. Hierauf werden Sie während des Bestellvorgangs hingewiesen.  

2.4 Die Tickets verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Ticketkaufpreises im alleinigen Eigentum von flora&faunavisions und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt in die gebuchte Veranstaltung.  

2.5 Der Vertrag über den Besuch von Konzertveranstaltungen ist ein Vertrag über Freizeitveranstaltungen, bei dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Sie können Ihre Willenserklärung bezüglich der Bestellung von Tickets zu Freizeitveranstaltungen daher nicht widerrufen.  

2.6 Auf dem Festivalgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Kinder und Jugendliche, die noch nicht sechszehn (16) Jahre alt sind, haben nur Zutritt zur Veranstaltung in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über achtzehn (18) Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person (in der Regel die Eltern) Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut. Jugendliche ab sechszehn (16) Jahren ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten haben bis 24:00 Uhr Zutritt zur Veranstaltung. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen. Soweit es auf die Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte Person, ankommt, haben die Personen ihre Berechtigung auf Verlangen gegenüber dem Veranstalter darzulegen. Der Veranstalter wird in Zweifelsfällen die Berechtigung überprüfen. Personen, bei denen Altersgrenzen zu beachten sind, haben ihr Lebensalter auf Verlangen gegenüber dem Veranstalter in geeigneter Weise nachzuweisen. Der Veranstalter wird in Zweifelsfällen die Berechtigung überprüfen.  

  1. GÜLTIGKEIT DER TICKETS

3.1 Ihr Ticket berechtigt jeweils nur eine Person zum Eintritt zu der gebuchten Veranstaltung. Mit Verlassen der Veranstaltung bzw. einmaliger Freischaltung (Online-Tickets) verliert das Ticket seine Gültigkeit.  

3.2 Eine Mehrfachnutzung des Tickets ist ausdrücklich untersagt.  

  1. RÜCKGABE VON TICKETS, TICKETKAUFPREISERSTATTUNG IM FALL DES AUSFALLS ODER EINER VERLEGUNG DER VERANSTALTUNG

4.1 Ein Anspruch auf Rückgabe von Tickets und Erstattung des Ticketkaufpreises besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und/oder Verlegung der Veranstaltung.  

4.2 Der Anspruch auf Erstattung des Ticketkaufpreises ist (a) im Falle des ersatzlosen Ausfalls der Veranstaltung spätestens vier (4) Wochen nach dem entfallenen Veranstaltungstermin, (b) im Falle der Verlegung auf einen Ersatztermin spätestens bis 24:00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung geltend zu machen. Sollten Sie aus von Ihnen nicht vertretbaren Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs gehindert sein – z.B. wegen Krankheit – sind Sie für das Vorliegen derjenigen Voraussetzungen nachweispflichtig, die das Nicht-Vertreten begründen müssen.  

4.3 Im Falle der Verlegung der Veranstaltung auf einen Ersatztermin aus Gründen höherer Gewalt ist eine Rückabwicklung des Ticketkaufs und Rückerstattung des Ticketkaufpreises infolge der Verlegung nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des neuen Termins ist Ihnen nachweislich nicht zumutbar, beispielsweise aufgrund einer gebuchten Reise. Als höhere Gewalt gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, Katastrophenfälle, Terrorakte, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Pandemien, Epidemien, Feuer, extreme bzw. katastrophenartige Wetterbedingungen (wie Überschwemmung, Orkan- oder Wirbelstürme), die eine Gefahr für Leib und Leben der an dem Konzert Beteiligten darstellen, Unwetter- und/oder Katastrophenwarnungen, Streiks sowie nicht von uns verschuldete behördliche Verfügungen.  

4.4 Gezahlte Gebühren (Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr, Ziffer 2.2.) werden nicht zurückerstattet. Gegen den Anspruch auf Rückerstattung der an uns geleisteten Gebühren im Falle Ihres Rücktritts vom Veranstaltungsvertrag rechnen wir mit unserem Anspruch auf Wertersatz in Höhe der Gebühren auf. Denn im Fall eines Rücktritts sind Sie uns gegenüber verpflichtet, hinsichtlich der von Ihnen erlangten Vermittlungsleistung beim Ticketkauf durch uns und unseren Vertriebspartner Eventim Wertersatz zu leisten. Gleiches gilt für die Systemgebühr für die Nutzung des Ticketsystems zur Ausstellung Ihrer Tickets.  

4.5 Erhebt Eventim weitere Gebühren im eigenen Namen (Ziffer 2.3), so richtet sich deren Rückerstattung nach den AGB von Eventim. 

4.6 Sie haben sich wegen des Anspruchs auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der gezahlten Gebühren an Eventim zu wenden. Es sei denn, Eventim sieht ein anderes Verfahren zur Rückerstattung vor, erfolgt die Erstattung nur gegen Vorlage der Tickets im Original. Bei Verlust der Tickets sind weder Ticketkaufpreiserstattungen noch die Aushändigung von Ersatztickets möglich.  

4.7 Ihre Rechte, sich wegen einer von flora&faunavisions zu vertretenden Pflichtverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen oder Schadensersatz zu verlangen, bleiben unberührt. Die Geltendmachung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüchen steht jedoch unter dem Haftungsvorbehalt der Ziffer 9.  

  1. AUSSSCHLUSS VON BESUCHERN UND COVID-19 SICHERHEITSMASSNAHMEN

5.1 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Gelände der Spielstätte Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel o.ä.) begeht, Feuerwerkskörper abbrennt oder auf andere Weise Mitarbeiter des Veranstalters oder andere Besucher gefährdet (z.B. durch Crowd Surfing oder Ähnliches), ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.  

5.2 Covid-19, auch als Coronavirus bezeichnet, ist eine Infektionskrankheit, die zu schweren und potenziell tödlichen Erkrankungen führen kann. Es besteht das Risiko der Übertragung von Covid-19 in jeder Umgebung, in der Menschen zusammenkommen. Wir werden verstärkte Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten. Das Risiko einer Übertragung lässt sich jedoch nicht vollständig ausschließen. Wenn ein Besucher an einer Veranstaltung teilnimmt, trägt dieser das Risiko im Zusammenhang mit Covid-19. Insoweit ist unsere Haftung für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind. Ziff. 9.1 bleibt unberührt.  

5.3 Bei Durchführung der Veranstaltung müssen die jeweils geltenden Verordnungen und Empfehlungen der zuständigen Behörden beachtet werden, um die Übertragung von Covid-19 zu verhindern. Es wird von allen Besuchern erwartet, dass sie sich an die Verordnung und Empfehlungen halten und – soweit zutreffend – den Verhaltenskodex befolgen, der ggf. kurzfristig vor der Veranstaltung an Ticketkäufer versendet wird.  

5.4 Besucher dürfen an der Veranstaltung nicht teilnehmen, wenn sie wissen mit Covid-19 infiziert zu sein.  

5.5 Bei Nichtbeachtung der vorstehenden Maßnahmen sind wir berechtigt, die betreffenden Besucher von der Veranstaltung auszuschließen.  

  1. PERSONALISIERUNG DER TICKETS UND VERBOT DER WEITERGABE VON TICKETS

6.1 Alle Tickets für das Pure&Crafted Festival sind personalisiert, d.h. nur derjenige hat das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen, der Inhaber des Besuchsrechts ist. 

6.2 Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht nur auf der Grundlage des Vertrags, den Sie mit uns geschlossen haben (Ziffer 2.2). Aufgrund des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrags sind Dritte, für die Sie ein Ticket erworben haben, nach Maßgabe dieser AGB ebenfalls zum Besuch der Veranstaltung berechtigt.  

6.3 Wir sind nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Berechtigung des Ticketinhabers zu prüfen. flora&faunavisions wird auch dann seinem Vertragspartner gegenüber von seiner Leistungspflicht frei, wenn sich eine andere Person unter Vorlage des Tickets Zugang zur Veranstaltung verschafft. Pro Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. 

6.4 Sie verpflichten sich, die Tickets ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Jede Weitergabe der Tickets ist verboten. Dazu zählen insbesondere der Verkauf von Tickets an Dritte oder eine Versteigerung der Tickets über ein Internetauktionshaus oder nicht autorisierte Internet-Ticketbörsen. Sie können Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit uns (und damit auch das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen) nicht auf einen Dritten übertragen. Sofern Sie das Ticket nicht nutzen möchten/können, besteht unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 die Möglichkeit, das/die Ticket(s) zurückzugeben. Hiervon unberührt bleibt die gem. Ziffer 4 bestehende Rückgabemöglichkeit bei Ausfall oder einer Verlegung der Veranstaltung.  

  1. RÜCKGABE VON TICKETS

Soweit nicht ausdrücklich im Rahmen des Bestellprozesses anders angegeben, ist eine Rückgabe der Tickets nur im Falle einer Absage oder Verschiebung der Veranstaltung möglich. Ziffer 4 bleibt unberührt.  

  1. SPERRUNG VON TICKETS

8.1 Im Fall eines Verstoßes gegen die in Ziffern 5.1. oder 6.4. enthaltenen Verbote ist flora&faunavisions berechtigt, die betroffenen Tickets gegen Rückerstattung des Ticketkaufpreises (mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr und der Systemgebühr, Ziff. 2.2) zu sperren und dem/der jeweiligen Ticketinhaber:in den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern. 

8.2 Im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen die in Ziffern 5.1. oder 6.4. enthaltenen Verbote ist flora&faunavisions berechtigt, die betroffenen Tickets ersatzlos zu sperren, d.h. ohne Rückerstattung des gezahlten Ticketkaufpreises.  

8.3 Die Sperrung kann auch durch den Vertriebspartner im Auftrag von flora&faunavisions erfolgen. Außerdem können die AGB dieser Vertriebspartner weitere Gründe für die Sperrung von Tickets vorsehen.  

  1. HAFTUNG VON FLORA&FAUNAVISIONS

9.1 flora&faunavisions haftet ohne jegliche Einschränkung für alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Dasselbe gilt für alle Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei Übernahme einer Garantie.  

9.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen und nicht von Ziffer 9.1 erfasst sind, haftet flora&faunavisions beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Zu den Kardinalpflichten von flora&faunavisions zählen solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.  

9.3 Im Übrigen haftet flora&faunavisions nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung.  

9.4 Soweit die Haftung von flora&faunavisions nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.  

  1. PFLICHTEN DES KUNDEN BEIM VERANSTALTUNGSBESUCH

10.1 Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen – insbesondere Flaschen und Dosen – dürfen zu der Veranstaltung nicht mitgebracht werden.  

10.2 Professionelle Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden.  

10.3 Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 10.2 sind flora&faunavisions und seine Mitarbeiter berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung gegen Gebühr einzubehalten.  

10.4 flora&faunavisions behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Absätze den betreffenden Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren bzw. diese von der Veranstaltung auszuschließen.  

  1. TON- UND/ODER BILDAUFNAHMEN VON FLORA&FAUNAVISIONS

Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen, durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben, insbesondere gesendet, werden dürfen, soweit nicht berechtigte Interessen von Ihnen entgegenstehen.  

  1. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

12.1 Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts anwendbar.  

12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.  

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1 flora&faunavisions hat bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses neben diesen AGB keine Vereinbarungen getroffen oder Zusagen gemacht, weder mündlich noch schriftlich.  

13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.  

 Stand: 16. März 2023